BVR_CooperativeGovernance

„Genossenschaften sorgen dafür, dass niemand zurückbleibt“

Internationaler Tag der Genossenschaft 2017. „Genossenschaften sorgen dafür, dass niemand zurückbleibt“, so das Motto des diesjährigen internationalen Tag der Genossenschaft 2017.  Gilt dieses Motto auch für die Genossenschaftsbanken in Deutschland?

Wie weit hat sich die Genossenschaftsidee verselbstständigt? Oder noch schlimmer haben die BVR Chefstrategen die genossenschaftlichen Grundsätze vielleicht gar nicht verstanden?

Mit dem BVR Cooperative Governance Papier wird das genossenschaftliche Führerprinzip vorgelebt und der geplante Systemwechsel weiter verfestigt.

Eine demokratische Teilhabe der Mitglieder der Basisgenossenschaften, sowie  eine glaubwürdige Ausrichtung der Geschäftspolitik  auf die Förderung der Mitgliedern, ist aus dem o.a. BVR Strategie Papier nicht erkennbar.

Diskussionswürdig  ist das strategische Ziel: „Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft,  die sich auch in der Vision: Starke Mitglieder, starker Verbund  …. widerspiegelt.  (Wobei mit Mitglieder die Verbundmitglieder gemeint sein dürften und nicht deren einzelne Genossenschaftsmitglieder). Dieses Strategiepapier wurde von unserem Arbeitskreis Cooperative Governance  ausführlich behandelt.

Darum  möchten  wir folgende Punkte zur Diskussion stellen:

Ist das strategische Ziel: “Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“ in seiner letzter Konsequenz, “Problemkunden werden aussortiert”, mit dem genossenschaftlichen  Förderauftrag überhaupt zu vereinbaren?

Aus unserem offen Diskussionsforum  hierzu folgendes Statement: “ Wie ist Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“ zu verstehen?

Wirtschaftlichkeit verlangt: Nutzen (Ertrag): Kosten (Aufwand) größer 1. Zu einem guten Teil ist der Nutzen eine vage Größe, und auch an der Ermittlung der Kosten bezogen den einzelnen Kunden kann man scheitern. Gelangt man dennoch zu einem Ergebnis, müsste dies in der Tat eine Selektion der (auf lange Sicht) schlechten Kunden nach sich ziehen. Wozu sollten sonst solche Berechnungen angestellt werden ?

Das ist in Bezug auf das Nichtmitgliedergeschäft gut zu verstehen. Warum sollten die Mitglieder „unwirtschaftliche“ externe Kunden subventionieren. Mit dem Blick auf die Mitglieder hat die Genossenschaft auch so etwas wie einen sozialen Auftrag, was sich aus dem vielbeschworenen Solidaritätsprinzip ergibt. Abgesehen davon, dass Solidarität bei Genossenschaftsbanken (unter den Mitgliedern!) heutzutage kaum ausgeprägt sein dürfte, würde die Bank ihrem (richtig verstandenen) Förderauftrag gerecht, wenn sie im Mitgliedergeschäft insgesamt wirtschaftlich im Sinne des obigen Ansatzes arbeiten würde. Was dann bedeutet, dass ökonomisch schwächere Mitglieder als Kunden „mitgetragen“ werden, auch wenn sie der Wirtschaftlichkeit mehr schaden als nutzen.

Nichts anderes wäre mit dem werteorientiert verstandenen Förderauftrag vereinbar.“

Das die oben beschriebene BVR Strategie in der Praxis aufgeht beschreibt unser update vom : 1.02.2018. Hier belegen  die Genonachrichten:  Genossenschaftsbanken sind hoch profitabel. Genossenschaftsbanken haben ihre Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft zu zu fördern und dürfen keine übermäßigen Gewinne auf Kosten ihrer Mitglieder erwirtschaften. So steht  es in der Bundestagsdrucksache V/3500.

igenos Blankblog.  Unsere Genossenschaftsbanken haben das beste Betriebsergebnis im deutschen Bankensektor.  Aber ist diese Entwicklung mit dem Genossenschaftsgedanken vereinbar? igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder sagt nein. Auch Genossenschaften, die das Bankgeschäft betreiben, haben den gesetzlichen Auftrag ihre eigenen Mitglieder bei Ihren Geschäften mit Ihrer Genossenschaft zu fördern. Der Alltag sieht anders aus.  Nichtmitglieder und Mitglieder werden gleich behandelt, zahlen überhöhte Gebühren und überhöhte Zinsen. Die gesetzlich verbriefte direkte Mitgliederförderung wird als “Sozialromatik” abgetan. Wird der Rechtsmantel der eingetragenen Genossenschaften missbraucht?

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3 Kommentare.

  • Der genossenschaftliche Förderauftrag ist im Gesetz bewußt abstrakt formuliert worden um den
    vielfältigen Anforderungen / Einsatzgebieten gerecht zu werden.
    Eine Ausnahmen sind jedoch die Genossenschaftsbanken. Hier wurde von der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache V/3500 der genossenschaftliche Förderauftrag als wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu allen anderen Banken genau beschrieben. Ganz einfach die Förderung durch die Genossenschaft ist die Gegenleistung für die Haftung, Sonderbürgschaft in Form der Nachschussplicht, Verzicht auf Wertzuwachs etc.etc. . Siehe hierzu meine aktuelle Veröffentlichung: Die Abkehr von der Genossenschaftsidee – Werden Mitglieder der Volks- und Raiffeisenbanken verraten und verkauft? Leseprobe https://www.u-d-g.de/publishing/ ISBN 9783947355112

  • Heidi Mauldin
    31. August 2017 8:17

    Ich kann euch sagen wer da zurückgeblieben ist. Der Fisch stinkt immer zuerst am Kopf. Die
    Visionen des BVR zeigen doch eindeutig – das was da läuft hat nicht mit mehr mit Genossenschaft zu tun. Da stimmt die DNA nicht. Unser Politiker machen mit und halten die Hände auf.http://konsum-info.de/cms/zeigeBereich/1/zeigeText/410/kommentar-entscheidungsfindung-eines-berichterstatters-zur-novelle-des-geng.html

  • Die Genossenschaft hat einen fest definierten Auftrag. Die Förderung der Mitglieder bei Ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben die Erfüllung des Förderauftrags zu überprüfen.
    Der Förderauftrag gemäß § 1 Abs. 1 GenG war von Anfang der Gesetzgebung (1867) an abstrakt, vom Gesetzgeber so gewollt und – was entscheidend ist, auch nicht anders möglich. Wie sollte auch angesichts der großen Vielfalt an Sparten des Genossenschaftssektors dieser allgemein gehaltene Auftrag so konkretisiert werden können, dass es auf alle passt?
    Undenkbar. Das ist Sache des Managements jeder einzelnen Genossenschaft. Die Frage kann also nur sein, ob der eigenverantwortliche Vorstand unter angemessener Mitwirkung der Trägerschaft dieser Aufgabe nachkommt. Allerdings wurden bereits am 23.März 1889 die Genossen vor ihren Verwaltungsorganen gewarnt. Was hat sich geändert? Inzwischen arbeiten die Verwaltungsbehörden und die Genossenschaftsverbände Hand in Hand. Die anhaltende Weigerung, das Konzept „Förderplan – Förderbericht – Förderkontrolle“ anzuwenden, spricht eine deutliche Sprache.

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