Diskussionsforum genossenschaftlicher Förderauftrag oder genossenschaftliche Umlagerung

Dieser Beitrag wurde zwischenzeitlich ergänzt und hier mit Zahlen hinterlegt und vertieft. Dieses Forum betrifft vor allem die Mitglieder der Bankgenossenschaften. Zunächst stellt sich die Frage warum werden die Mitglieder der Genossenschaften nur unzureichend  über ihre Mitgliedsrechte informiert.
Anders als bei Banken in der Rechtsform AG oder GmbH, bei denen deren Anteilseigner am Vermögen der AG oder GmbH beteiligt sind, aber bei Verlusten nur mit ihrer Einlage haften, ist es bei einer Genossenschaftsbank genau umgekehrt.  Dort sind die Mitglieder nicht am Vermögen der Genossenschaft beteiligt, haften aber persönlich zusätzlich neben ihrer Einlage auch noch mit der in der Satzung bestimmten Haftsumme. Als Gegenleistung haben die Genossenschaftsmitglieder einen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Sind die 18,6 Millionen Mitglieder unserer  Genossenschaftsbanken einfach alle  „dumm“ und „desinteressiert“ oder nur gutgläubig?
Wird diese Gutgläubigkeit  und  das  „Desinteresse“ der Genossenschaftsmitglieder gezielt ausgenutzt um die Mitglieder auszupündern?   Die Genossenschaftspolitik wird heute  von den Verbands-Lobbyisten  gemacht. Die betroffenen Genossenschaftsmitglieder haben keinen Einfluss auf die Gesetzgebung.
Es geht a) um den genossenschaftlichen  Förderauftrag, der in der Bundestagsdrucksache  V/3500 genau erläutert wird und um den Umgang mit dem Genossenschaftsvermögen im Rahmen einer Fusion, d.h. Löschung der Genossenschaft.
Obwohl  die Bundesregierung den Förderauftrag genau beschreibt,  missachten die genossenschaftlichen Verbände und die Genossenschaften diesen Auftrag Mitglieder sind bei Ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft zu fördern. Der Förderauftrag wird einfach als abstrakt oder Sozialromantik abgetan.
Punkt b) behandelt den Umgang mit dem Genossenschaftsvermögen. Im Rahmen einer Bankenfusion wird das Vermögen der übergebenden Bank an die übernehmende Bank übertragen, ohne die Mitglieder über bestehende Alternativen zu informieren. Die übergebende Bank wird gelöscht, das Vermögen der Mitglieder ist weg. Die Unteilbarkeit des Genossenschaftsvermögens wird jedoch von führenden Rechtswissenschaftlern in Frage gestellt.
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2 Kommentare.

  • Gerd K. Schaumann
    22. Oktober 2018 17:01

    „Alles ist so, wie man es werden lässt“ – Das Ergebnis ist dann meist unbefriedigend und die Empörung groß. Um das zu korrigieren, muss man ganz einfach seine Sicht und seine Handlungen ändern. Das muss man (selbst) WOLLEN; erst dann macht es Sinn nach Unterstützung zu suchen. Genossenschaften sind so weil man sie halt (in machen) Bereichen so hat werden lassen. Die zweitbeste Lösung, ist der Ruf nach „dem Staat“, denn diesen Ruf könnte man auch bereuen …. Die beste Lösung ist, sich auf seine eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu besinnen. Selbstorganisation ohne Selbstverantwortung? – So war und ist Genossenschaft nicht gemeint …..

  • Genossenschaften haben nichts mit Sozialismus zu tun.
    Was hier aber abgeht, diese Struktur von Oben nach Unten widerspricht
    doch allen genossenschaftlichen Grundsätzen. Was können wir tun
    um das zu ändern

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