Bündnis 90 / Die Grünen. „Den Stellenwert des Genossenschaftswesens für die politischen Parteien kann man auch danach beurteilen, welcher Stellenwert in den Wahlprogrammen eingeräumt wird und wie sich die Parteien zu spezifischen Fragestellungen positionieren. ( Richard ReichelIm Abschnitt „Sozialunternehmen und Genossenschaften stärken“ findet sich das Bekenntnis zur Förderung von Genossenschaften, da diese „krisenfester und gemeinwohlorientierter“seien als andere Rechtsformen. Warum letzteres der Fall sein soll, erschließt sich dem Leserfreilich nicht; es bleibt eine kaum belegbare Behauptung. Primär geht es den Grünen um die Förderung von sozial-ökologischen Start-ups, für die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden sollen. Gefördert werden sollen auch Beteiligungen an Wohnungsgenossenschaften.nDie entsprechenden Passagen klingen ähnlich wie beim Unionsprogramm.n Auch bei den Grünen fehlt eine Auseinandersetzung mit den durch die Politik verursachtenmProblemen traditioneller Genossenschaften, so dass der genossenschaftliche Gehalt als recht dünn zu bewerten ist.“  Quelle:  Prof. Dr. Richard Reichel  
Diese Ausarbeitung wurde vom Forschungsinstitut für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen Nürnberg erstellt und als Arbeitspapier veröffentlicht. Sie spiegelt die Meinung des Verfassers wider. Das Forschungsinstitut sieht seine Aufgabe in der Erforschung des Genossenschaftswesens aus wirtschaftswissenschaftlicher, juristischer und soziologischer Sicht.
Die AG Politik des CoopGo Bund e.V. Verband freier Genossenschaften und Kooperativen hat die oben genannte Vorlage aufgegriffen und durch Bundestagsdrucksachen / Bundesratsdrucksachen aus der letzten Legislaturperiode ergänzt und diese kommentiert.

Zum Vergleich: Der nachstehende Text wurde an dieser Stelle anlässlich der Bundestagswahl 2017 eingestellt.

Bündnis 90/Die Grünen wollen die Gründung von Genossenschaften durch Entbürokratisierung und überkommene Verfahrensvorschriften anregen. Energiegenossenschaften werden als wichtige Bündnispartner zum dezentralen Ausbau für die Energiewende angesehen. Ihnen soll der bürokratische Ausschreibungszwang erspart bleiben. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sollen ebenso wieder verstärkt Wohnungsbaugenossenschaften gefördert werden. Durch das Konzept der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, will die Partei Wohnungsbaugenossenschaften für den sozialen Wohnungsbau gewinnen. Dieses neue Konzept sieht Zulagen und Steuerförderung im Tausch gegen günstigen Wohnraum vor. Zudem sollen insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen dabei unterstützt werden, Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften zu erwerben. Auch bei B90/Die Grünen finden sich Bestrebungen, Genossenschaften einer „solidarischen Ökonomie“ dienstbar zu machen. Genannt wird hier neben der Wohnungswirtschaft auch die Landwirtschaft. Generell soll die Rechtsform eG entbürokratisiert werden.
Kommentar (veröffentlicht 2017)
Bemerkenswert ist hier das Fehlen der penetrant antikapitalistischen Rhetorik wie man sie bei den Linken findet. Die Vorschläge sind recht konkret und haben einen erkennbaren Schwerpunkt im Bereich Energiegenossenschaften und Wohnungsgenossenschaften. Andere traditionelle Genossenschaften wie die Kreditgenossenschaften finden leider keine gesonderte Berücksichtigung. Wenn Bündnis 90/Die Grünen das (genossenschaftliche) Wohnungsangebot fördern möchte, ist das grundsätzlich zu begrüßen. Vorher wäre es freilich sinnvoll, bestehende Hemmnisse zu beseitigen. Dazu zählen vor allem Bauvorschriften, die dazu führen, dass mit viel Aufwand ein minimaler positiver Umwelteffekt erreicht wird. Die Forderungen nach Entbürokratisierung sind etwas unkonkret. Insgesamt macht das Konzept der Partei einen unvollständigen Eindruck.
Quelle: Konsum-info. Zitiert nach: Prof. Dr. Richard Reichel und Christopher Singer, BA
Genossenschaften waren schon immer ein Thema von Bündnis 90 / Die Grünen.   Aber wovon reden wir hier eigentlich?  Ein Statement von Gerald Wiegner igenos e.V.  
Die ersten Genossenschaften wurden von Kleingewerbetreibenden gegründet und hatten allein das Ziel ihre Mitglieder zu fördern. Es handelte sich um Selbsthilfe-Vereine, die 1868 erstmal mit dem Genossenschaftsgesetz ihre ureigene Rechtsform erhielten. Im Vordergrund jeder Genossenschaft steht bis heute allein die Förderung der Mitglieder. Darum ist das „alte Gesetz“ heute immer noch aktuell. Die Rechtsform eG eignet sich auch für „Netzwerke von Solo Unternehmen“, die gemeinsame Projekte abwickeln und gemeinsam unter einer Marke auftreten und davon profitieren. Dieses Modell entspricht teilweise auch den Vorstellungen von Arbeiten 4.0.   Das Genossenschaften heute am „kapitalistischen Marktspiel“ teilnehmen ist selbstverständlich. Es geht hier und heute um die Frage der Arbeitsbedingungen, der Partizipation und der Mitgliederförderung – also auch um Gewinnverteilung. Aus diesem Grund ist es völlig unangebracht Genossenschaften mit einem „sozialistischen Abenteurspielplatz“ zu vergleichen.
Die Förderung der Region oder der Gemeinnutz, ist im Genossenschaftsgesetz nicht vorgegeben, es sein denn man beruft sich auf das nationalsozialistisches Prinzip „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ Siehe hierzu: igenos Schriftenreihe zur Genossenschaftsidee Band 6 ( März/2018)
„Solidarische Ökonomie“ passt in eine Zeit, in der sinnerfüllte Arbeit immer knapper wird.  Solidarische Ökonomie steht für „profitfreie Räume“. Hier bietet sich die Rechtsform der eG förmlich an. Wie soll das gehen? 67 Mitglieder einer Genossenschaft betreiben gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die erzeugten Produkte werden, laut Satzung, an die Mitglieder im Rahmen der Mitgliederförderung abgegeben. Auf die Warenabgabe an Mitglieder wird kein Mehrwertsteuer erhoben, da der Geschäftszweck der Genossenschaft – die Versorgung ihrer Mitglieder mit frischen und gesunden Obst- und Gemüse, erfüllt wird und eine Gewinnmaximierung nicht angestrebt wird. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig und MwSt pflichtig.
Auch Wohnbaugenossenschaften handeln nicht immer im Sinn ihrer Mitglieder, werden aber als
dritter Weg häufig ideologisch „verherrlicht“. Die Pleite der eventus eG Wohnbaugenossenschaft ist nur ein Beispiel dafür, wie wenig die Genossenschaftsmitglieder, aber auch unser „Politiker“ und die Journalisten über die Rechtsform Genossenschaft wissen.
Energiegenossenschaften sind nur im Einzelfällen echte Genossenschaften und zwar nur dann wenn es sich um das Prosumer Modell handelt, also der Produzent, das Genossenschaftsmitglied seine Energie mit einem Preisvorteil (Mitgliedernutzen) bezieht.
Selbst ein Großteil unserer Kreditgenossenschaften missbrauchen den Geschäftsmantel der eingetragenen Genossenschaft, indem Sie den eindeutig definierten genossenschaftlichen Förderauftrag missachten. Auch hier grüßt das genossenschaftliche Führerprinzip. Vorstände folgen den Vorgaben ihrer Genossenschaftsverbände und werden großzügig belohnt.
Die Verbände entwickeln Vorgaben, die gar nicht mit dem Genossenschaftsgesetz zu vereinbaren sind. Die Spitzenverbände legen die Gesetze neu aus und instrumentalisieren die BaFin um Druck auf Abweichler auszuüben. Die Aufsichtsbehörden schauen zu. Die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.
Zu diesem Thema gibt es eine Reihe neuerer Veröffentlichungen aus der igenos Schriftenreihe Genossenschaftspraxis und Genossenschaftsrecht. igenos ist die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder.
Bündnis 90 Die Grünen
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