Was ist eine Genossenschaft?

Die Antwort auf diese Ausgangsfrage hat sich an die Merkmale, die eine Genossenschaft nach Maßgabe des geltenden deutschen Genossenschaftsgesetzes aufzuweisen hat, zu halten. Die „eingetragene Genossenschaft“ stellt eine eigenständige Rechts-, Unternehmens- und Kooperationsform dar.
Gemäß § 1 Abs. 1 des geltenden deutschen GenG sind Genossenschaften „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“.
Die in dieser Definition enthaltenen Merkmale beschreiben sowohl die originelle Rechtsform eG als auch das unverwechselbare Wesen einer Genossenschaft, nämlich einen freiwilligen Zusammenschluss von privaten Haushalten oder Erwerbsunternehmen, die das gemeinsame Interesse an der Lösung ökonomischer oder/und nicht­ökonomischer Aufgaben durch Zusammenarbeit verbindet (Gesellschaft).
An der Mitgliedschaft Interessierte treten freiwillig in die Genossen-schaft ein und können ebenso wieder austreten. Insofern ist der Mitgliederkreis offen, was zu einem variablen Mitgliederbestand führt (nicht geschlossene Mitgliederzahl)
Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine zweckgebundene Gesellschaftsform, was auf keine andere Rechtsform zutrifft.[3] Die Geschäftstätigkeit ist zwingend darauf zu richten, die Mitglieder – und nur diese – bei der Erreichung ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Ziele zu unterstützen. (Gebot der Mitgliederförderung)
Die Bereitstellung von Leistungen, die sich zur Förderung der Mitgliederbelange eignen, ist einem Gemeinschaftsunternehmen übertragen, das die Verbindung zu den relevanten Märkten herstellt und Fördergeschäftsbeziehungen zu den Mitgliedern unterhält (gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Es sind dies den Genossenschaften immanente unternehmensgestalterische Besonderheiten, die keine andere Rechtsform aufweist. Die eG ist der einzige Unternehmenstyp, der von Mitgliedern (als Eigentümern und Nutzern) getragen wird und ohne diese nicht vorstellbar. Aus dem obigen Bedingungsrahmen geht unverkennbar die vom Gesetzgeber gewollte Mitgliederzentrierung einer Genossenschaft hervor, weshalb unter den gesetzlichen Merkmalen der Auftrag zur Mitgliederförderung hervorzuheben ist. Die genossenschaftliche Idee besteht darin, privaten Haushalten oder Erwerbswirtschaften unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Verantwortlichkeit kooperative Möglichkeiten der Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erschließen und zu sichern.
Kernstück genossenschaftlicher Betätigung ist das Zusammenwirken der Mitglieder zur Erhaltung oder Verbesserung der individuellen Lebensverhältnisse und Leistungsfähigkeit. Der Kooperationsgrundsatz betont, dass gemeinsame Ziele verfolgt und zusammen mit anderen Wirtschaftssubjekten erreicht werden soll, was Einzelne auf sich allein gestellt nicht zu leisten vermögen. Genossenschaften sind als Leistungs- und Fördergemeinschaften zum Nutzen der Mitglieder gedacht.
Ein solches Modell ist keineswegs überholt, weshalb davon merklich abweichende Genossen­schaften zur Abkehr vom Status einer „echten Genossenschaft“ und zugleich zur Annäherung an den Gegensatztyp einer deformierten Genossenschaft beitragen. Es kommt zur Degeneration von Genossenschaftskultur. Je mehr Abweichungen bei einer Genossenschaft in Erscheinung treten und zu Identitätsdefiziten führen, umso mehr kann diese als von ihrer Art und von der Mitgliederbasis entfremdet bezeichnet werden. Und je mehr Einzelgebilde eines genossenschaftlichen Zweiges deutliche Verfremdungen aufweisen, desto mehr erscheint es angebracht, in der betreffenden Sparte ein „verfremdetes genossenschaftliches System“ zu sehen. Diesbezüglich unterscheiden sich die in der Statistik der deutschen Genossenschaften unter­schiedenen fünf Genossenschaftszweige (Kredit-, ländliche, gewerbliche, Konsum- und Wohnungsgenossenschaften) voneinander. Wie aus dem umfangreichen genossenschaftsbezogenen Schrifttum hervorgeht, sind Verfremdungen besonders im Bereich größerer Primärgenossenschaften zu beobachten. Dafür lassen sich konkrete Belege liefern.
Quelle: Arbeitsgruppe Genossenschaft & Politik   www.igenos.de
Den vollständige Beitrag sowie die Fußnotenverweise finden Sie hier: http://www.genoleaks.de/index.php/2017/01/07/verfremdung-des-systems-genossenschaft-igenos-arbeitspapier-12017-ag-genossenschaft-politik/
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