Politik

Thesenpapier zur Reform der genossenschaftlichen Selbstverwaltung

Unter Wirtschaftspolitik versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Wirtschaftspolitik legt die Regeln fest, innerhalb derer die weitgehend privat organisierte Wirtschaft sich mit allen ihren verschiedenen Akteuren entfalten kann. (Wikipedia)
Unter Genossenschaftspolitik verstehen wir die Summe aller Maßnahmen, mit denen der Staat regelnd und gestaltend in das Genossenschaftswesen eingreifen sollte. Es geht allein um die Interessen der 23 Millionen Genossenschaftsmitglieder, die auch Miteigentümer der mehr als 8500 Genossenschaften sind. (Definition igenos e.V.)
Ist Situation: Die von der NS-Zeit geprägten, hierarchisch aufgebauten genossenschaftlichen Verbandsstrukturen gehen nicht auf die Interessenlage der Genossenschaftsmitglieder ein und sind dringend zu reformieren.
Die mit Privilegien und hoheitlichen Rechten ausgestattetem genossenschaftlichen Verbände sind 3 stufig, als genossenschaftliche Prüfungs-, Dach- und Spitzenverbände aufgestellt. Diese Verbände verfügen über ein Prüfungsmonopol und sind gesetzlich verpflichtet die Einhaltung des genossenschaftlichen Förderauftrags im Interesse der Genossenschaftsmitglieder zu prüfen und sicherzustellen.
Diese Prüfung findet in der DGRV Organisation nur in Ausnahmen statt.
Wir erwarten das die mit dem Prüfungsmonopol ausgestatteten Genossenschaftsverbände, die Überprüfung des Förderauftrags erfüllen und Kosten und Nutzen ihrer Dienstleistungen offenzulegen.
Gleichzeitig schlagen wir vor: das Führerprinzip in der genossenschaftlichen Organisation abzuschaffen und durch demokratische Strukturen zu ersetzen.
Abschaffung des Prüfungsmonopols und der Zwangsmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband. Offenlegung aller Managergehälter, Finanzen und Finanzströme.
Unser Diskussionsvorschlag: Das beigefügte Organigramm ersetzt die drei genossenschaftlichen Hierarchiestufen und stellt die bestehenden Verbandsstrukturen auf den Kopf. Zusätzlich wird dem DGRV gleichberechtigt der Verband der freien „Förder – Beratungs und Prüfungsverbände“ FFBP an die Seite gestellt. Beide Verbände verstehen sich als Dienstleister der Genossenschaften und unterliegen der Aufsicht der ständigen Mitgliedervertretung BVGeno.
Die Genossenschaften bilden zusammen mit ihren Mitgliederverteter den Genossenschaftsrat. Der Genossenschaftsrat übernimmt die Funktion des Spitzenverbands.
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