genossenschaftlichen Prüfungsverband

Gesetzgebung

Genossenschaftsgesetz-Bundesregierung hält an nationalsozialistischer Gesetzgebung fest

Wie aus der Bundestagsdrucksache 18/11937, „Unterrichtung durch die Bundesregierung – Entwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ (Drucksache 18/11506) ersichtlich, bleibt es auch in Zukunft bei der am 30.10.1934 im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes durch den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler und seines Justizministers beschlossenen Gesetzesnovelle zum Anschlusszwang von Genossenschaften…
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